Präventionsleistungen
der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Sie aktiv beschäftigt sind und erste gesundheitliche Beeinträchtigungen das weitere Ausüben Ihrer Beschäftigung gefährden, können Sie Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind beispielsweise wiederkehrende Schmerzen, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck, Probleme mit dem Gewicht oder psychische Beeinträchtigungen.
Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In der Regel reichen sechs Monate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten zwei Jahren vor Ihrem Antrag aus, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie kann ich eine Präventionsleistung beantragen?
Ihr Betriebs-, Werks- oder Hausarzt kann einen vorhandenen Präventionsbedarf bescheinigen.
Weitere Erläuterungen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf, zum Antrag und das gesamte Antragspaket finden Sie hier: